Finanzierungssituation stellt sich, je nach Auftrag und Vorraussetzungen sehr individuell dar.
Wir können daher an dieser Stelle nur einige Beispiele geben.


Beispiel 1

Sie haben als pflegender Angehöriger eigene Termine geplant: 8 Abende a 3 Stunden. Der zu Pflegende hat Pflegestufe 2 seit 6 Monaten. Im Rahmen der stundenweisen Verhinderungspflege können Sie bei uns bis zu 70 Stunden über die Pflegekasse abrechnen. Ein etwaiges Pflegegeld bliebe hiervon unberührt.

Beispiel 2
Sie bewohnen alleine eine Mietwohnung, ihre Angehörigen wohnen außerhalb. Sie haben keine Pflegestufe und möchten aufgrund einer Gangunsicherheit ein Hausnotrufsystem. Für das Basismodul (= Fahrbereitschaft 24 Std. jeden Tag + eine Stunde Besuchsdienst monatlich) sind 25,- € zu zahlen. Die Gerätemiete der Firma Rupprecht beträgt monatlich 17,90 €. Bei geringem Einkommen ist es möglich über die Stadt Hamm eine Kostenbeteiligung in Höhe von 29,65-€. Hieraus ergibt sich ein Restbetrag für Sie in Höhe von 13,25 €.



Beispiel 3
Sie betreuen einen Angehörigen, der noch keine Pflegestufe hat. Er versorgt sich pflegerisch weitgehend selbst, benötigt jedoch für die Dauer ihres Urlaubes jemanden der 2x tgl. nach dem rechten sieht, die Einkäufe und die Wäsche erledigt und auf die regelmäßige Ernährung und Flüssigkeitszufuhr achtet. BWoU setzt morgens und abends für eine Stunde einen Pflegehelfer ein. Hierfür wird Ihnen je Stunde 17,20- € + 2,50 € Anfahrt in Rechnung gestellt. Diese Investitionen können in der Steuererklärung berücksichtigt werden.

Beispiel 4
Ihr Angehöriger ist an Demenz erkrankt. Da er nicht alleine sein kann, möchten Sie für die Zeit ihrer eigenen Termine jemanden abrufen können, der bei ihm bleibt. Bei Erfüllung der Anspruchsvorraussetzungen ist es möglich bei uns 120 Std./Jahr mit der Pflegekasse abzurechnen. Ein etwaiges Pflegegeld bliebe hiervon unberührt.